Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V
Liebe Patientin,
lieber Patient,
wir halten für Sie ein Entlassmanagement gemäß § 39 Abs. 1a SGB V vor. Um das Entlassmanagement nutzen zu können, bedarf es Ihrer Einwilligung (siehe hier). Nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link
Erreichbarkeit des Entlassmanagements:
Telefonisch:
Mo.- Fr. 9.00 Uhr - 19.00 Uhr und Sa. + So. 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
(040) 725 75 - 260
Per Fax:
(040) 725 75 - 295
Per E-Mail:
verwaltung@praxis-klinik-bergedorf.de
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserer Klinik!
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